Professionelle Nachweisführung für gefährliche Abfälle
Wir bieten Ihnen speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen, um eine saubere und lückenlose Dokumentation Ihre Entsorgungsvorgänge zu ermöglichen.

Abfallbevollmächtigung und elektronische Nachweisführung
Unsere Leistungen im Überblick:
Angefangen von der Erstellung der elektronischen Entsorgungsnachweise sowie der benötigten Begleitdokumente bis hin zu einer generellen Begleitung, in der wir uns um die komplette Abwicklung der elektronischen Nachweisführung sowie der dazugehörigen Dokumentation und der Katasterpflege kümmern.
- Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
- Unabhängig und objektiv
- Deutschlandweite Betreuung
Auch für Sammler oder Beförderer bieten wir spezielle Möglichkeiten der Begleitung an
Abfallbevollmächtigungen werden von uns generell durch unabhängig geschulte Abfallbeauftragten sichergestellt.
Unser Ablauf für eine vollständige Dokumentation

eANV - Das elektronische Abfall-Nachweis-Verfahren
Derzeitige Gesetzeslage
Seit dem 01.04.2010 ist die elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind lediglich Kleinmengenerzeuger bei denen weniger als 2.000 kg gefährlicher Abfall pro Jahr anfällt, sowie Erzeuger, die Ihre gefährlichen Abfälle über Sammelentsorgungsnachweise innerhalb der Mengengrenzen entsorgen lassen.

Software für eine rechtkonforme Abwicklung
Um der Pflicht der elektronischen Nachweisführung gerecht zu werden, gibt es verschiedene Systeme, um die rechtkonforme Abwicklung zu ermöglichen. Die gängigsten Anbieter sind Fritz & Macziol, N-Suite von avado Data UDL oder das ZEDAL.
Ergänzt werden diese oftmals durch Abfallwirtschafts-Software, in die die Nachweisführung integriert wird. Oftmals bieten derartige Lösungen für kleiner Erzeuger keinen ökonomischen Anreiz, aber eine saubere Dokumentationspflicht wird von jedem Abfallerzeuger erwartet.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter